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EU-Entscheidung schreibt Weiterverkaufsoption für digitale Spiele vor

Autor : Noah Aktualisieren : Dec 10,2024

EU-Entscheidung schreibt Weiterverkaufsoption für digitale Spiele vor

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Verbraucher innerhalb der EU heruntergeladene Spiele und Software legal weiterverkaufen können, und hob damit die durch Endbenutzer-Lizenzverträge (EULAs) auferlegten Beschränkungen auf. Diese Entscheidung, die sich aus einem Rechtsstreit zwischen UsedSoft und Oracle ergibt, beruht auf dem Grundsatz der Erschöpfung des Urheberrechts.

Erschöpfung des Urheberrechts und Weiterverkaufsrechte

Das Gericht bestätigte, dass das Verbreitungsrecht erschöpft ist, sobald ein Urheberrechtsinhaber eine Kopie einer Software verkauft und dem Benutzer unbegrenzte Nutzungsrechte gewährt. Dies ermöglicht einen späteren Weiterverkauf. Dies gilt für Spiele und Software, die über Plattformen wie Steam, GOG und Epic Games erworben wurden. Der ursprüngliche Käufer erhält das Recht, die Lizenz zu übertragen und einem anderen Benutzer den Download der Software zu ermöglichen. Das Urteil stellt klar, dass der ursprüngliche Eigentümer beim Weiterverkauf auf den Zugriff verzichtet. Das Urteil definiert jedoch keinen formellen Wiederverkaufsmarkt und lässt praktische Umsetzungsdetails ungeklärt. Fragen wie Kontoübertragungen bleiben unklar, insbesondere was den Registrierungsprozess betrifft.

Einschränkungen beim Weiterverkauf

Während Verbraucher Weiterverkaufsrechte erhalten, kann der Verkäufer nach dem Verkauf nicht mehr auf das Spiel zugreifen oder es nutzen. Das Gericht betont, dass eine weitere Nutzung nach dem Weiterverkauf eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Das Urteil klärt auch die Unterscheidung zwischen Vervielfältigungsrechten und Verbreitungsrechten. Die Vervielfältigungsrechte verbleiben beim Urheberrechtsinhaber, erforderliche Vervielfältigungen zur rechtmäßigen Nutzung sind jedoch zulässig. Dadurch kann der neue Käufer die Software herunterladen. Wichtig ist, dass das Gericht klarstellt, dass Sicherungskopien nicht weiterverkauft werden dürfen.

Auswirkungen für Verleger und Verbraucher

Die Entscheidung stellt die Versuche der Verlage in Frage, den Weiterverkauf durch EULA-Klauseln innerhalb der EU-Mitgliedstaaten einzuschränken. Das Fehlen eines definierten Wiederverkaufssystems bietet den Verbrauchern zwar eine neue Möglichkeit für den digitalen Gebrauchtkauf, bringt jedoch logistische Komplexität mit sich. Das Urteil klärt die rechtlichen Rahmenbedingungen, die praktische Umsetzung bedarf jedoch weiterer Entwicklungen. Das Urteil unterstreicht auch die anhaltende Spannung zwischen Urheberrechtsschutz und Verbraucherrechten auf dem digitalen Markt.