Verbot von Hunter X Hunter in Australien gibt Anlass zur Sorge
Australiens Klassifizierungsbehörde hat Hunter x Hunter: Nen Impact unerwartet verboten und ihm die Bewertung „Abgelehnte Klassifizierung“ zugewiesen. Für diese am 1. Dezember getroffene Entscheidung mangelt es an Erklärungen, sodass Fans und Entwickler verwirrt sind.
Hunter x Hunter: Nen ImpactFür die Veröffentlichung in Australien gesperrt
Klassifizierungsbewertung abgelehnt
Die RC-Einstufung (Refused Classification) verhindert effektiv den Verkauf, die Vermietung, die Werbung oder den Import des Spiels nach Australien. Der Vorstand gibt an, dass RC-bewertete Inhalte die akzeptablen Community-Standards übertreffen und sogar die Kategorien R 18 und X 18 übertreffen.Diese Entscheidung ist angesichts der scheinbar standardmäßigen Kampfspielpräsentation des Spiels im offiziellen Trailer überraschend – es waren keine expliziten sexuellen Inhalte, übermäßige Gewalt oder Drogenkonsum erkennbar. Möglicherweise sind jedoch nicht angezeigte Inhalte vorhanden oder kleinere, behebbare Probleme haben die Ablehnung verursacht.
Es gibt zweite Chancen
Australiens Geschichte mit Spielklassifizierungen umfasst frühere Sperren und anschließende Aufhebungen. Der Vorstand hat eine Erfolgsbilanz darin, Entscheidungen nach inhaltlichen Änderungen oder Begründungen zu überdenken. Beispiele hierfür sind The Witcher 2: Assassins of Kings und Disco Elysium: The Final Cut, die beide zunächst abgelehnt, aber später nach Anpassungen neu klassifiziert wurden.
In ähnlicher Weise sicherte sich Outlast 2 nach Modifikationen eine R18-Einstufung. Entwickler können häufig Einspruch gegen RC-Bewertungen einlegen, indem sie explizite inhaltliche Bedenken ansprechen oder sensibles Material entfernen.
Daher ist das Verbot von Hunter x Hunter: Nen Impact nicht unbedingt endgültig. Die Entwickler können immer noch Berufung gegen die Entscheidung einlegen, indem sie inhaltliche Begründungen vorlegen oder notwendige Änderungen vornehmen, um den australischen Klassifizierungsstandards zu entsprechen.